Seit Jahren gehört sie ins Pflichtenheft für jeden Erst- und Zweitligisten: Die Rasenheizung! Gut bespielbare Plätze, unabhängig von der Jahreszeit, war die Idee, die zum verpflichtenden Einbau dieses Hilfsmittels gehörte. Dass das ein frommes Wunschdenken praxisferner Funktionäre blieb, liegt natürlich daran, dass gleichzeitig eine annähernde Komplettüberdachung der Stadien verpflichtend wurde, welche wegen der Verschattung das Wachstum des Rasens beeinträchtigt und so oftmals schon nach drei Regenspielen einen schlammähnlichen, seifigen Untergrund entstehen lässt, auf dem sich eher Rugbyspieler oder Wrestlingkämpfer*Innen wohlfühlen würden, als sensible Fußballtechniker.
Nürnberg hat am vergangenen Wochenende angedeutet, dass man, wie so oft im Leben, aus der Not auch eine Tugend machen kann. Der eine Strafraum war im Spiel Nürnberg gegen Hertha, wohl durch den Ausfall der Rasenheizung in diesem Bereich, ordentlich mit Raureif überzogen, sodass alle Spieler dort Standprobleme hatten. Zwar fielen auf der grünen Seite drei von vier Toren, aber gerade das könnte ja ein Hinweis auf die Schwierigkeiten aller Spieler, also sowohl der Angreifer als auch der Abwehrspieler sein.
Die Frage, die sich nun stellt, ist, ob ein Spiel auch stattfinden kann, wenn ein Spielfeld ganz oder teilweise nicht mehr den heute üblichen Ansprüchen genügt? Wenn die Rasenheizung einfach mal kurz vor Spielbeginn ausfällt. Z.B. am Tag vor dem Pokalspiel von Hertha gegen Bayern München? Wenn der Boden zu hart sein sollte, könnte man ja vorsichtshalber einige Schneekanonen, die in Tirol in diesem Winter wohl nicht mehr gebraucht werden, in den Katakomben des Olympiastadions deponieren, das Spielfeld am Vortag (oder besser in der Nacht, wenn niemand zusehen kann) mit einer schönen, zehn Zentimeter hohen Schneedecke verzaubern und den Bayern ihre spielerische Überlegenheit zwar beim Schneemannbauen gönnen, ansonsten aber mit Kampf und Einsatz die Roten bremsen, wenn die Schneeschicht den Ball nicht genug bremst.
Die Frage nach der Fairness solchen Handelns stellt sich insofern nicht, als Herr Hoeneß auch noch nie durch besondere Rücksichtnahme aufgefallen ist, wenn es galt, konkurrierenden Vereinen die besten Spieler wegzukaufen, um sie anschließend auf der Ersatzbank versauern zu lassen.
Vor dem Pokalspiel sollte allerdings geklärt sein, ob ein grüner Rasen, d.h., eine funktionierende Rasenheizung, heutzutage Pflicht ist. Ansonsten geht es den Herthanern mit Sicherheit so, wie im frühen Winter 1971 im Pokalspiel gegen Gelsenkirchen, als sie sich auch im Recht wähnten (und es auch vor ordentlichen Gerichten, nicht aber vor dem DFB-Sportgericht waren), und das Spiel am grünen Tisch verloren, weil sie einen angeblich nicht spielberechtigten Spieler, Zoltan Varga, einsetzten. Damals fand der 3:0-Sieg Herthas übrigens, wenn die Erinnerung nicht täuscht, auch auf Schneeboden statt. Ganz ohne Kanonen…